Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Punctus Greenkeeping Software (im Weiteren bezeichnet als „Software“, „Online-Software“ und „Offline-Software“). „Software” umfasst sowohl „Offline-Software” als auch „Online-Software”. Sie gelten zwischen dem bestellenden Golfclub, Unternehmen oder einer sonstigen Rechtseinheit (im Weiteren bezeichnet als „Nutzer“) sowie der Punctus Greenkeeping GmbH (im Weiteren bezeichnet als „Anbieter“).
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss und verlängert sich jährlich zum Ende der Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate. Der Nutzer kann den Vertrag zu jedem Verlängerungsdatum kündigen, indem er dem Anbieter spätestens 90 Kalendertage vor der Vertragsverlängerung eine entsprechende Erklärung per E-Mail oder Brief zukommen lässt. Der Nutzer erhält keine anteilige Rückerstattung, sollte er die Software zu irgendeinem Zeitpunkt während der zwölfmonatigen Vertragsperiode nicht mehr verwenden wollen. Ein Vertrag kann basierend auf den Angebotsinformationen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Der Anbieter bestätigt mündliche Absprachen in Schriftform. Die Vereinbarung wird als schriftlich festgehalten angesehen, sofern nicht innerhalb von fünf Werktagen ein schriftlicher Widerspruch eingeht (per Brief oder E-Mail). Ein schriftlich bestätigter Vertrag kann nicht annulliert werden und besitzt Gültigkeit für das gesamte erste Jahr.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen, nach denen die Software an den Nutzer lizenziert wird, zu ändern. Der Anbieter wird den Nutzer bezüglich jeglicher Änderungsvorschläge per E-Mail informieren (entweder an die zentrale Unternehmens-E-Mail-Adresse des Nutzers oder an jene, welche in den beim Anbieter hinterlegten Kontaktdaten gespeichert ist). Von diesem Zeitpunkt an hat der Nutzer 14 Kalendertage Zeit, darauf zu antworten. Antworten haben per Brief oder per E-Mail zu erfolgen. Falls die Änderungen nicht akzeptiert werden, besteht der Vertrag bis zum Ende der in Klausel 2 festgelegten Laufzeit fort und endet dann. Sollte der Anbieter innerhalb der vorgenannten Frist keine Antwort erhalten, treten die Änderungen in Kraft.
Der Anbieter räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Software während der zwölfmonatigen Vertragslaufzeit einzig für die geschäftlichen Zwecke des Nutzers zu verwenden. Dieses Recht ist nicht übertragbar und kann nur durch den Nutzer wahrgenommen werden. Der Anbieter erteilt dem Nutzer eine Nutzungslizenz sowohl für die Online-Version der Software („Online-Software“) als auch für die Offline-Version der Software („Offline-Software“). Es ist dem Nutzer gestattet, Mehrfach-Installationen der Offline-Software vorzunehmen und auf die Online-Software von verschiedenen Computern zuzugreifen. In jedem Fall bleibt der Anbieter Eigentümer der Software, aller damit verbundenen Produkte und jeglicher zugehörigen geistigen Eigentumsrechte. Dem Nutzer stehen keine weiteren Rechte an der Software zu als jene, welche ihm in dieser Vereinbarung eingeräumt werden.
Der Nutzer zahlt eine jährliche Gebühr, wie im Angebotsschreiben dargelegt. Die jährliche Gebühr ist regelmäßig fällig, bevor die Softwarelizenz in Kraft tritt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die jährliche Gebühr in Übereinstimmung mit Klausel 3 zu ändern. Sollte der Nutzer mit seiner Zahlung mehr als 30 Kalendertage in Verzug sein, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Nutzer nach eigenem Ermessen eine Gebühr in Höhe von EUR 20,00 (sofern der Vertrag in EUR abgeschlossen wurde) aufzuerlegen. Falls der Nutzer die Zahlung verweigert, kann der Anbieter zur Durchsetzung seiner Forderung auf die Dienste eines Inkassounternehmens zurückgreifen.
Der Anbieter kann das Recht, Rechnungen auszustellen und die jährlichen Nutzungsgebühren zu empfangen, an verbundene Unternehmen oder Drittparteien übertragen. Insbesondere wenn der Nutzer in einem Land ansässig ist, in dem der Anbieter über eine Niederlassung oder einen Vertreter verfügt, kann der Anbieter dieses Recht an die lokale Niederlassung oder den Vertreter übertragen.
Das europäische Reverse-Charge-Verfahren für Umsatzsteuer wird angewendet, wann immer es gilt. Der Anbieter befolgt alle anwendbaren Gesetze, welche im Hinblick auf die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gelten. Bei einem in EUR abgeschlossenen Vertrag tritt im Falle eines Zusammenbruchs der Eurozone die in Deutschland verwendete Währung als Vertrags- und Rechnungswährung in Kraft, auch für zum Zeitpunkt des Währungswechsels unbezahlte Rechnungen. Dabei gilt der offizielle Wechselkurs, welcher zum Zeitpunkt des Währungswechsels in Deutschland zum Umrechnen von Verträgen Anwendung findet.
Es ist dem Nutzer untersagt, Drittparteien, welche keine Mitarbeiter oder Beauftrage des Nutzers sind, die Software unter seiner Lizenz zu jeglichen Verwendungszwecken zu überlassen. Weiterhin ist es dem Nutzer untersagt, die Software zu verkaufen, zu verschenken oder eine Sublizenz zu gewähren. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, anzupassen, zu rekonstruieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren oder Fehlerbehebungen an irgendeinem Teil der Software vorzunehmen, ohne die Erlaubnis des Anbieters eingeholt zu haben.
Das umfassende Verhältnis zwischen Nutzer und Anbieter im Hinblick auf die Datennutzung wird in der Datenschutzerklärung des Anbieters aufgeführt. Gemäß den Klauseln 7 und 8 ist der Nutzer für alle Daten voll verantwortlich, die er in die Software eingibt oder darin speichert. Der Anbieter hat das Recht, die Daten des Nutzers an jegliche Inkassounternehmen weiterzugeben, deren Dienste er im Einklang mit Klausel 4 in Anspruch nimmt. Der Anbieter wird keine Nutzerdaten oder Informationen, welche in die Software eingegeben wurden, für Drittparteien zugänglich machen, außer in Fällen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Datenschutzerklärung des Anbieters gedeckt sind. Der Anbieter verkauft keine Nutzerdaten an Drittparteien.
Der Nutzer bleibt Eigentümer aller in die Software eingetragenen Daten, gewährt dem Anbieter aber das Recht, diese Daten in anonymisierter Form für Analysezwecke sowie die Erstellung von Berichten und für Verbesserungen der Software zu verwenden. Die Ergebnisse dieser Analysen, Berichte und Softwareverbesserungen bleiben alleiniges Eigentum des Anbieters.
Der Anbieter nutzt Cookies, um Einstellungen des Nutzers speichern. Die Software registriert und speichert in der Datenbank des Nutzers die IP-Adresse, die für die Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse sowie die Datum und Uhrzeit der Anmeldungen in die Online-Software.
Die Software wird dem Nutzer „wie besehen“ und ohne Garantien irgendwelcher Art zur Verfügung gestellt. Insbesondere garantiert der Anbieter keine unterbrechungs- oder fehlerfreie Nutzung der Software, welche zudem Bugs oder Fehler aufweisen kann. Der Nutzer akzeptiert seine Verantwortung für die Auswahl der Software als Mittel zum Erreichen der gewünschten Ergebnisse und nimmt zur Kenntnis, dass die Software nicht entwickelt wurde, um seine individuellen Anforderungen zu erfüllen.
Alle anderen Bedingungen, Garantien oder weiteren Bestimmungen, welche zwischen den Parteien wirken oder in dieser Lizenz oder einem Begleitvertrag integriert oder impliziert sein könnten, sei es durch Gesetze, durch Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise, werden hiermit ausgeschlossen, einschließlich aller implizierten Bedingungen, Garantien und weiteren Bestimmungen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Einsatzes angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis
Der Anbieter haftet in keinem Fall für jegliche Verluste oder Schäden, die dem Nutzer entstehen (oder einer anderen Person, welche ihre Ansprüche im Namen des oder durch den Nutzer vorträgt), ganz gleich, ob sie direkt oder indirekt, unmittelbar oder als Folge entstehen und ob sie aus einem Vertrag, aus einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aus sonstigen Umständen herrühren, welche unter eine der folgenden Kategorien fallen: (i) besonderer Schaden, obwohl sich der Anbieter der Umstände bewusst war, in denen es zu solch einem besonderen Schaden kommen könnte; (ii) Gewinnrückgang; (iii) Verlust erwarteter Einsparungen; (iv) entgangene Geschäftsmöglichkeiten; (v) Verlust an Unternehmenswert; (vi) Verlust oder Verfälschung von Daten. Insbesondere soll der Anbieter nicht für Schäden an Teilen des Golfplatzes, des Stadions oder des Betriebssitzes, an dem die Software verwendet wird, für jegliche Schäden an Werkzeugen und Maschinen oder für Schäden, die durch eine Falschberechnung von Arbeitsstunden, Urlaub oder Krankheitstagen und daraus folgenden fehlerhaften Zahlungen entstanden sind, haftbar gemacht werden. Die gesamte Haftung des Anbieters, sei es aus einem Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aus anderen Umständen, soll auf keinen Fall eine Summe überschreiten, welche in ihrer Höhe der jährlichen Nutzungsgebühr entspricht.
Der Anbieter und der Nutzer können von Zeit zu Zeit bestimmen, die Leistung eines Drittanbieters in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel TeamViewer, um eine Fernzugriffsverbindung zum Computer des Nutzers herzustellen und beispielsweise bei der Installation, beim Betrieb oder bei der Fehlerbehebung der Software zu unterstützen. Der Nutzer stimmt zu, dass der Anbieter in keinem Fall für etwaige Schäden haftbar gemacht werden kann, die aus der Verwendung dieser Drittanbietersoftwarelösungen entstehen. Die Verwendung solch einer Software geschieht auf eigenes Risiko des Nutzers, und der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, vor der Verwendung solch einer Software die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und weiteren rechtlichen Dokumente, welche mit der jeweiligen Drittanbietersoftware geliefert werden, zu lesen.
Die offiziellen Sprachen dieser Vereinbarung sind Deutsch und Englisch. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Im Falle eines Disputs kommen der Anbieter und der Nutzer überein, diesen Disput der Gerichtsbarkeit von Deutschland zu unterwerfen. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Falls eine Klausel oder ein Teil dieses Vertrages für unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar erklärt wird, so soll dieser Teil insoweit als abgeändert gelten, wie es mindestens erforderlich ist, damit er wirksam, rechtmäßig und durchführbar wird. Falls eine solche Änderung nicht möglich sein sollte, soll die betroffene Bestimmung oder Teilbestimmung als entfernt angesehen werden. Jede Änderung oder Entfernung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Klausel soll die Wirksamkeit und Durchführbarkeit des übrigen Vertrages nicht berühren.
Punctus Greenkeeping GmbH
Kohlenstr. 36
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